Dienstleistung
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Folgende Urkunden zum Sterbefall können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen) bestellt werden:
- Sterbeurkunden
- Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
- mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält Angaben über
- Vor- und Familienname der verstorbenen Person
- Geburtsort und -datum
- Sterbeort und -datum
- Letzter Wohnsitz
- Familienstand
- Vor- und Familiennamem eines Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten
Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch)
- enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
- Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
Verfahrensablauf
Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag auf dieser Seite bestellt werden.
Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden.
Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Hinweis
Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt.
Voraussetzungen
Sterbeurkunden können von folgenden Personen bestellt werden:
- Ehegattin/Ehegatte
- eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
- Kind
- Enkelkind
- Mutter/Vater
Welche Gebühren fallen an?
- Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 15 Euro
- Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.
Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Staatsarchiv in Oldenburg abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt.
Sollte diese Frist abgelaufen sein, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv in Oldenburg.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.
Sofern die Person, für die die Urkunde angefordert werden soll, in dem Bezirk der Stadt Dinklage verstorben ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Dinklage.
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz
Personenstandsverordnung