Dienstleistung
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link auf der Internetseite des Landkreises Vechta.
Für weitere Fragen wenden Sie sich dementsprechend auch bitte an den Landkreis Vechta.
Schlagwörter
Bauverwaltung, Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid