Die Dinklager Ehrenamtskarte

 

1. Ziel der Ehrenamtskarte in Dinklage

Die Ehrenamtskarte dokumentiert die Würdigung und Anerkennung des geleisteten bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Dinklage. Die Gewährung von Vergünstigungen durch die Stadt und private Anbieter stellt ein wichtiges öffentliches Signal der Wertschätzung und zugleich die Chance dar, vielen bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten Menschen Dank auszusprechen.

 

2. Profil der Dinklager Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte verbindet einige einheitliche Merkmale:

Als Zeichen der Würdigung eines überdurchschnittlichen Engagements soll sie ehrenamtlich oder freiwillig Tätigen zugutekommen.

Die Vergünstigungen der Stadt und privaten Anbieter werden grundsätzlich nur den eigenen Ehrenamtskarte-Inhaberinnen und -Inhabern gewährt.

 

3. Vergabekriterien

Die Ehrenamtskarte wird von der Stadt Dinklage in Zusammenarbeit mit bzw. auf Vorschlag der jeweils unmittelbar verantwortlichen Organisation, des Vereins oder der Initiative ausgegeben. Jede Dinklagerin / jeder Dinklager (Mindestalter 18 Jahre), die / der seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich oder freiwillig in Organisationen, Vereinen oder Initiativen auf sozialem, sportlichem, kulturellem, ökologischem oder politischem Gebiet

 

  • in Vorständen, als Übungs- oder Organisationsleiter, Ausbilder oder Erzieher auf den o.g. Gebieten,
  • in der Hilfestellung oder Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen oder in der häuslichen Betreuung Hilfsbedürftiger,
  • als Rettungssanitäter, Notfallseelsorger o.ä.,
  • in der freiwilligen Feuerwehr oder in den Hilfsorganisationen,
  • in der außerschulischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen,
  • in der Betreuung von Einzelpersonen, Familien, Familiengruppen, Gruppen von Alleinerziehenden,
  • in der Elternarbeit in Schule und Kindergarten,
  • in der Betreuung von Ausländern, Aussiedlern und Asylbewerbern,
  • in der Betreuung von Kriminalitätsopfern und Inhaftierten,
  • in der Umwelterziehung und -beobachtung sowie der Landschaftspflege (Schutzgebiete und besonders geschützte Biotope),

 

tätig ist und dafür nicht mehr als 50 Euro pro Monat oder 600 Euro pro Jahr als Aufwandsentschädigung erhält, kann die EhrenamtsKarte erhalten. Diese Regelung gilt auch für Dinklager Bürgerinnen und Bürger in stadtübergreifenden Organisationen sowie für Nicht-Dinklager in überwiegend lokal tätigen Organisationen. Sie gilt für 2 Jahre (nur in Verbindung mit dem Personalausweis) und ist nicht übertragbar. Nach Ende der Geltungsdauer kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen oder Freiwilligen aus ihrer Tätigkeit werden die Begünstigten gebeten, die Ehrenamtskarte zurückzugeben.

 

4. Vergünstigungen

Inhaber der Ehrenamtskarte können Vergünstigungen in Anspruch nehmen (siehe gesonderte Auflistung)

Auf Wunsch wird von der Stadt Dinklage eine Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements für das Zeugnis oder die Bewerbung, auch für längere Zeiträume als ein Jahr zurückliegend, ausgestellt.