Sofern man ins Ausland verreisen möchte, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. 

 

Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes kann man unter dem Stichwort "Reise- und Sicherheitshinweise" erfahren, welche Dokumente für die Einreise erforderlich sind. 

 

Ein Reisepass wird nur an deutsche Staatsangehörige ausgegeben.

 

Gültigkeit: 

  • 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahren 
  • 10 Jahre für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

 

Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. 

Für die Beantragung eines Reisepasses ist ein persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt (nach vorheriger Terminabsprache) notwendig, da eine Unterschrift abzugeben ist. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht erledigen. 


Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

 

Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung der Heimatbehörde möglich.


Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
  • aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass/Kinderausweis/Personalausweis)
  • Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
  • Bei Namensänderung: standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung

 

Hinweis:

Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.


  • 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
  • 70,00 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren

 

Bei Bedarf zuzüglich: 

  • 32,00 Euro für Expresslieferung
  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass

 

Die Gebühren können im Einwohnermeldeamt mit EC-Karte oder in bar entrichtet werden.

 

Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen. 


Für die Beantragung eines Reisepasses wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Dinklage haben. 

 

Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine Terminvereibarung erforderlich.


Die Dauer für die Ausstellung eines Reisepasses kann stark variieren und hängt von der Erstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin ab. Diese kann auch bis zu mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die jeweils aktuelle Dauer erfragen Sie bitte bei der Antragstellung im Passamt.  

Die jeweils aktuelle Dauer bei der Beantragung eines Express-Passes erfragen Sie bitte ebenfalls bei der Antragstellung. 


Passgesetz

 

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

 

 


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