Die Geburtsurkunde enthält Angaben über 

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsort, -datum und -zeit
  • Geschlechtsangabe

Sie können die Geburtsurkunde online mit integrierter Bezahlfunktion bestellen. Hierbei können Sie auch auswählen, ob die Urkunde zugeschickt werden soll oder Sie diese im Standesamt der Stadt Dinklage abholen möchten. 

 

Sollte die Online-Bestellung aus einem Grund nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden. Hierbei muss die Urkunde vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

 

Hinweis: 

Im Standesamt können nur Urkunden angefordert werden, die noch nicht an das Staatsarchiv in Oldenburg gegeben worden sind. Im Standesamt werden Geburtenregister 110 Jahre aufbewahrt. Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor benötigt werden, dann richten Sie ihre Anfrage bitte an das Staatsarchiv in Oldenburg.


Geburtsurkunden können von folgenden Personen beantragt werden: 

  • beurkundete Person
  • Ehegattin/Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
  • Kind 
  • Enkelkind
  • Mutter/Vater
  • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)

Für die Ausstellung von Geburtsurkunden ist jeweils das Standesamt zuständig, in dessen Ort das Kind geboren wurde. 

 

 

Demnach wenden Sie sich bitte lediglich dann an das Standesamt der Stadt Dinklage, wenn ihr Kind auch in Dinklage geboren wurde.


Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden grundsätzlich keine Unterlagen benötigt.

 

Es sollte jedoch bei Abholung ein Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung vorgezeigt werden können. 

 


Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15 Euro. Für jede weitere gleichzeitg davon und inhaltsgleiche ausgefertigte Urkunde beträgt der Preis weitere 7,50 Euro.

 

Sollten Sie die Geburtsurkunde für Rentenzwecke benötigten, so ist diese Leistung gebührenfrei. Diese Urkunden werden durch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.

 

Die zu entrichtenden Gebühren können Sie bei Abholung im Standesamt mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

 

Sofern Sie eine Urkunde online anfordern, so sind diese vorab zu bezhalen. Hierfür stehen Ihnen bei der Bestellung verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung.


Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtenregister