Dienstleistung
Gewerbe Abmeldung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Auch bei der Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb von Dinklage ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Von der Gewerbeabmeldung werden unter anderem das Finanzamt, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht, die Berufsgenossenschaften sowie das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Für die persönliche Abmeldung eines Gewerbes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann wie folgt erfolgen:
- persönlich beim Gewerbeamt der Stadt Dinklage (vorherige Terminvereinbarung erforderlich)
- schriftlich
Für die schriftliche Gewerbeabmeldung füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden es im Anschluss unterschrieben an das Gewerbeamt der Stadt Dinklage. Bei der schriftlichen Antragstellung ist eine Kopie des Ausweisdokumentes beizufügen. Für den Empfang Ihrer Gewerbeabmeldung erhalten Sie von der Behörde eine Bescheinigung.
Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und ggfls. das Registergericht weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „GewerbeAbmeldung“ - GewA 3 in Papierform
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise bei persönlicher Abmeldung die Vorlage des Personalausweises
- Kopie des HandelsregisterAuszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Gewerbeabmeldung betragen 15,00 Euro.
Die Gebühren sind grundsätzlich vor Ort mit EC-Karte oder Bargeld zu entrichten. Bei schriftlicher Beantragung wird eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr erstellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung eines Gewerbes muss unverzüglich nach der Aufgabe der Tätigkeit bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Abmeldung eines Gewerbes wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt der Stadt Dinklage.
Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung