Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, wenn ihr Gewerbe an einen anderen Standort zieht oder eine Veränderung des Gewerbes erfolgt. 

 

Eine Verlegung an einen anderen Standort bedeutet hierbei, dass der Betrieb an einen anderen Standort innerhalb der Stadt Dinklage zieht. Unter der Veränderung des Gewerbes wird verstanden, dass ein Wechsel beziehungsweise eine Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen erfolgt, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. 

 

Ebenso ist eine Namensänderung (z.B. durch Heirat oder Namensänderung im Handelsregister) eines Gewerbetreibenden anzuzeigen. Dies gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. 

 

Eine Gewerbeummeldung kann nur erfolgen, wenn die Betriebsstätte innerhalb der Stadt Dinklage verlegt wird. Bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk sowie der Wiedereröffnung nach der Verlegung aus einem anderem Meldebezirk, muss eine An- bzw. Abmeldung erfolgen.

Die Gewerbeummeldung hat gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels beziehungsweise der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen zu erfolgen. 

 

Die Gewerbeummeldung kann persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) beim Gewerbeamt der Stadt Dinklage oder schriftlich erfolgen. 


  • Vollständig ausgefülltes Formular „Gewerbe-Ummeldung“ (das Beiblatt alleine ist nicht ausreichend und nur für die persönlichen Angaben weiterer Geschäftsführer notwendig)
  • Personalausweis oder Reisepass (bei auswärtigem Wohnsitz eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • bei der schriftlichen Antragsstellung, ist eine Kopie des Ausweisdokumentes beizufügen
  • bei ausländischen Staatsangehörigen (ausgenommen EU-Länder)- Vorlage des Aufenthaltstitels nur in Verbindung mit dem Pass
  • bei Bevollmächtigung (in Ausnahmefällen) eine schriftliche Vollmacht und der Personalausweis oder der Reisepass des Vollmachtgebers (alternativ eine beglaubigte Kopie) sowie der Personalausweis oder der Reisepass des Bevollmächtigten
  • Sonstige Erlaubnisse/Berechtigungen/Genehmigungen wie beispielsweise Handwerkskarte, Erlaubnisse nach §34 GewO, Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

 

Zudem geben Sie bitte Kontaktdaten an, um bei offenen Fragen schnell Rücksprache mit Ihnen halten zu können.


Für die Gewerbeummeldung fallen 25,00 Euro an Gebühren an.

 

Bei der persönlichen Gewerbeummeldung können Sie die Gebühr bar oder mit Karte entrichten. Für die schriftliche Ummeldung des Gewerbes wird Ihnen eine Rechnung über die Höhe der zu entrichtenden Gebühr zugesandt. 

 

 


Die Gewerbeummeldung hat gleichzeitig mit der Verlegung oder dem Wechsel zu erfolgen. 

 

 


Für die Gewerbeummeldung wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt der Stadt Dinklage.


Gewerbeordnung


Gewerbe ummelden, Gewerbeumzug, Umzug