Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

 

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei dem Amt für Finanzen und Grundstücksmanagement bei der Stadt Dinklage.

 

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

 

 

Zuständig für die Abmeldung eines Hundes bei der Stadt Dinklage ist das Amt für Finanzen und Grundstücksmanagement.


Um ihren Hund bei der Stadt Dinklage abzumelden, füllen Sie bitte das nebenstehende Online-Formular aus. 


Es fallen keine Gebühren an.


Die Aufgabe der Hundehaltung ist binnen einer Woche bei der Stadt Dinklage durch die Übermittlung des Abmeldeformulars anzuzeigen. 

 

Die Überschreitung dieser Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 


  • Hundesteuersatzung der Stadt Dinklage

 

  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Neben der Abmeldung des Hundes bei der Stadt Dinklage hat auch eine Abmeldung beim Hunderegister Niedersachsen zu erfolgen. 


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