Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist verpflichtet, ihren/seinen Hund anzumelden.

 

Diese Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Stadt Dinklage geregelt. 

 

Demnach ist jeder Hund nach Audnahme in den Haushalt anzumelden, 

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug nach Dinklage mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

 

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird. Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Zuständig für die Anmeldung eines Hundes ist das Amt für Finanzen und Grundstücksmanagement bei der Stadt Dinklage. 


Für die Anmeldung eines Hundes füllen Sie bitte das nebenstehende Formular aus und reichen die dort geforderten Unterlagen ein. 


Die Anmeldung eines Hundes muss gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Dinklage binnen einer Woche bei der Stadt Dinklage angemeldet werden. 

 

Die Überschreitung dieser Frist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 


  • Hundesteuersatzung der Stadt Dinklage

 

  • Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei der Abmeldung eines Hundes ist diese Hundesteuermarke wieder abzugeben. 

 

Neben der Anmeldung des Hundes bei der Stadt Dinklage hat auch eine Anmeldung beim Hunderegister Niedersachsen zu erfolgen. 

 

Neben der Anmeldung eines Hundes ist ein Hund bei der Stadt Dinklage abzumelden, falls dieser veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist.

 


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