Starke Schneefälle mit Schneeverwehungen, überfrierende Nässe, Eisregen oder auch ein Orkan mit nicht absehbaren Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden, können zum Ausfall des Unterrichts an allen Schulen im Landkreis Vechta führen. Die Entscheidung darüber, ob der Unterricht bei extremer Wetterlage ausfällt, trifft der Landkreis Vechta. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Abstufung bis zur Klasse 4 oder bis zur Klasse 10 vorzunehmen. Der Regelfall ist aber, dass der Unterricht dann an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen ausfällt.

 

Die weitestgehend im ÖPNV durchgeführte Schülerbeförderung findet trotzdem statt, soweit die Verkehrsunternehmen dies für möglich halten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass vereinzelt Haltestellen außerhalb der Hauptverkehrsstraßen nicht mehr angefahren werden. Schülerinnen und Schüler, die sich trotz Schulausfall auf den Weg zur Haltestelle gemacht haben, sollten deshalb mindestens 15 Minuten auf den Bus warten.

 

Die Schulen stellen auch bei Schulausfall die Aufsicht für die Schülerinnen und Schüler sicher, die zur Schule gekommen sind. Ohne Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten werden sie nicht vor dem üblichen Schulschluss nach Hause geschickt. Dies ist insbesondere für berufstätige Erziehungsberechtigte wichtig.

 

Die Kreisverwaltung empfiehlt, auf die morgendlichen Hörfunkdurchsagen in den Verkehrsnachrichten ab 6.00 Uhr zu achten. Daneben gibt es die Möglichkeiten, sich auf der Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen zu informieren.

 

Zudem gibt es die kostenlose Bürger Info- und Warn-App mit dem Namen "BIWAPP", die bei Schulausfall eine entsprechende Meldung anzeigt.