Dienstleistung
Waffenbesitzkarte: Erteilung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Für Fragen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an den Landkreis Vechta.
Schlagwörter
Tod, Testament, Besitz, grüne WBK, Austrag, Waffenbesitzer, Waffenbesitzkarte, Erlaubnis, Erbe, gestorben, Waffe, Eintrag, Ausstellung, Todesfall, Jäger, Erwerb, austragen, WBK, Waffen, Antrag