Wer in der Stadt Dinklage eine Wohnung oder ein Haus bezieht, ganz gleich, ob es sich hierbei um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage anzumelden.

 

Ein Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Alternativ zur persönlichen Anmeldung kann dies auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht bei einem Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig. 

 

Bei der Anmeldung werden die Adressangaben in ihrem Personalausweis ebenfalls geändert.

 

Als einen Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Anmeldebestätigung.

 

Hinweis: Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.

 

Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

  • Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage vorzunehmen. Alternativ kann die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
    • Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
  • Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Eltern das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte telefonisch mit dem Einwohnermeldeamt ab.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne die Zustimmung der Eltern anmelden.

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden! 

 

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben; bei Kindern ein Kinderreisepass sofern vorhanden
  • Wohnungsgeberbestätigung (bezogen auf die neue Wohnung)
  • bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländisches Ausweisdokument (ID-Card, Pass) 
  • aus dem Ausland zugezogene Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) 
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der anzumeldenden Person (gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland, hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig)
  • Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten 
    • bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung
  • Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen 
    • bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung

 

Hinweis: Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch vorlegen, da das Einwohnermeldeamt aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen kann. 

 


Wer eine Wohnung in Dinklage bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage anzumelden.

 

Ein längeres Überschreiten der Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

 

Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich!


Die Anmeldung eines Wohnsitzes ist bei dem Einwohnermeldeamt vorzunehmen. 

 

Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich. 


Gebührenfrei. 

 

Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


§§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)


  • Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.

 

Widerspruchsrecht: 

Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit eine Auskunfs- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.


Anmeldung, Wohnsitz, Wohnung, Wohnsitzanmeldung