Dienstleistung
Wohnsitz Ummeldung
Wer bereits in der Stadt Dinklage eine Haupt- oder Nebenwohnung angemeldet hat und innerhalb der Stadtgrenzen in eine andere Wohnung/Haus zieht, hat sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage umzumelden.
Des Weiteren ist eine Ummeldung notwendig, wenn ein Tausch von Haupt- und Nebenwohnung vorgenommen werden soll. (Statuswechsel).
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Wohnungsgeberbescheinigung (in Bezug auf die neue Wohnung, nicht bei einem Statuswechsel)
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis/Reisepass)
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (z.B. ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel)
- ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- ggf. Einverständniserklärung bei Minderjährigen
- bei Statuswechsel bitte das entsprechende Formular ausfüllen
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung zu erfolgen.
Ein längeres Überschreiten der Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich!
An wen muss ich mich wenden?
Für eine Ummeldung wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadt Dinklage.
Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Ummeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Frist von zwei Wochen könen nmit einem Bußgeld von zwei Wochen geahndet werden.
Rechtsgrundlage
§§ 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)
Was sollte ich noch wissen?
Widerspruchsrecht
- Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.