Dienstleistung
Abmeldung einer Nebenwohnung
Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, muss abgemeldet werden. Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Einrichtung
Stadt Elsfleth - FD 3 Ordnung, Jugend, Soziales
Adresse
Rathausplatz 1
26931 Elsfleth
Rathausplatz 1
26931 Elsfleth
Servicezeiten
Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro der Stadt Elsfleth wie folgt vorgenommen werden:
- online
- persönlich oder
- schriftlich anhand des Abmeldeformulars.
Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.
Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
-
- Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
- Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Formulare) beifügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro der Stadt Elsfleth wie folgt vorgenommen werden:
- online
- persönlich oder
- schriftlich anhand des Abmeldeformulars.
Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.
Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
-
- Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
- Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
- Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Formulare) beifügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.