Abmeldung Nebenwohnung

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Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, muss abgemeldet werden. Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.

Adresse
Rathausplatz 1
26931 Elsfleth
Servicezeiten

Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Die Abmeldung kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes vorgenommen werden.


Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro der Stadt Elsfleth wie folgt vorgenommen werden:

  • online
  • persönlich oder
  • schriftlich anhand des Abmeldeformulars.

Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.

Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Wohnsitz auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten abmelden.


  • Personalausweis oder (Reise-)Pass
    • Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
  • bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: gültige ausländische Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Pass oder Passersatz, elektronischer Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung)
  • Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
  • Minderjährige unter 16 Jahren müssen eine entsprechende schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Formulare) beifügen.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.