Onlineverfahren Begrüßungsgeld

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Wer kann ein Begrüßungsgeld erhalten?

Begrüßungsgeld kann erhalten, wer:
-Student/in der Jade Hochschule, Seefahrt oder einer anderen Fachoberschule
oder Universität ist,
-sich nach dem 01.07.2024 erstmalig in Elsfleth mit Hauptwohnung angemeldet hat,
-zum auf die Antragstellung folgenden 30.06. eines Jahres noch mit Hautwohnung in Elsfleth gemeldet ist und
-noch kein Begrüßungsgeld von der Stadt Elsfleth erhalten hat.


Begriff der Hautwohnungen im Meldegesetz:
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, wer eine Wohnung in der
Gemeinde bezieht. Bei Vorliegen mehrerer Wohnungen im Inland ist die vorwiegend benutzte Wohnung die
Hauptwohnung, bei Verheirateten ist das die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.
Die vorwiegende Nutzung orientiert sich dabei an der Anzahl der Tage,
die in der Wohnung verbracht werden. 
Ausschlaggebend für die Betrachtung ist der Jahreszeitraum.
Es besteht also keine Wahlmöglichkeit für den Einwohner, welche von mehreren
Wohnungen die Hauptwohnungen ist.
Diese Festlegung richtet sich immer nach den tatsächlichen Verhältnissen, 
die ggf. auch amtlich festgestellt und gerichtlich überprüft werden.

Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Es reicht aus, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit einer
aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zu übersenden. Die Antragstellung kann erst nach Anmeldung (mit
Hauptwohnungen) erfolgen.
Wie viel Begrüßungsgeld gibt es?
Es wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung (siehe oben) einmalig
ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00 EUR ausgezahlt.
Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.
Kann das Begrüßungsgeld zurückgefordert werden?
Ja, eine Rückforderung behält sich die Stadt Elsfleth vor, wenn wegen falscher Angaben das Begrüßungsgeld zu
Unrecht gezahlt wurde.

Adresse
Rathausplatz 1
26931 Elsfleth
Servicezeiten

Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Tel.: (04404) 504-18 oder 504-19 
E-Mail an:
laura.heinemann@elsfleth.de oder schriefer@elsfleth.de


Wie viel Begrüßungsgeld gibt es?
Es wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung (siehe oben) einmalig ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100,00
EUR ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht nicht.


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