Antrag Hundesteuer-Anmeldung

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Ansprechpartner
Frau Julia Krasavin

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

 

Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:

 

  • wenn der Hund neu aufgenommen oder
  • wenn der Hund bei Zuzug nach Oldenburg mitgebracht wurde oder
  • wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.


Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

Häufig gestellte Fragen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".


Tierhaltung, gefährlicher Hund, Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung