Dienstleistung
Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Geestland
Was benötige ich für die Beantragung eines neuen Reisepasses?
- Aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Alter Reisepass (wenn vorhanden)
- Aktuelle Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen die Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen die Heiratsurkunde - auch wenn die Person geschieden oder verwitwet ist)
- Persönliches Erscheinen erforderlich
- Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung von beiden Elternteilen erforderlich, sowie der Personalausweis bzw. eine Kopie des Personalausweises ist mitbringen. Im Falle des alleinigen Sorgerechts wird ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung vom Jugendamt) verlangt.
Was kosten die verschiedenen Reisepässe?
- Reisepass bis 24. Lebensjahr (gültig 6 Jahre) 37,50 €
- Reisepass ab 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 70,00 €
Die Gebühr für die Pässe ist immer bei Antragstellung zu entrichten und kann bar oder mit EC-Karte entrichtet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 37,50
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 92,00
Gebühr: EUR 21,00
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Geestland
- letzte standesamtliche Urkunde ( je nach Familienstand: Ledige: Geburtsurkunde, alle anderen: Eheurkunde)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.