Dienstleistung
Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Geestland
Straßenbeleuchtung defekt
Bürger werden um Mithilfe gebeten
Immer wieder treten an öffentlichen Straßenbeleuchtung Schäden oder Mängel auf, die der Stadt Geestland erst nach geraumer Zeit bekannt werden. Ob es eine, mehrere Straßenleuchten oder sogar ganze Straßenzüge sind, der Ärger ist in der Regel groß. Viele Schäden oder Mängel könnten allerdings früher behoben oder beseitigt werden, hätte die Stadt nur früher Kenntnis davon. Dabei ist die Verwaltung auf die Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen. Wir bitten Sie, festgestellte Schäden oder Mängel mit dem Formular mitzuteilen. Die Meldung wird per E-Mail an den zuständigen Bereich weitergeleitet.
Natürlich können Sie auch das Lichttelefon der Stadt Geestland unter 04743 937-2444 benutzen.
Immer wieder treten an öffentlichen Straßenbeleuchtung Schäden oder Mängel auf, die der Stadt Geestland erst nach geraumer Zeit bekannt werden. Ob es eine, mehrere Straßenleuchten oder sogar ganze Straßenzüge sind, der Ärger ist in der Regel groß. Viele Schäden oder Mängel könnten allerdings früher behoben oder beseitigt werden, hätte die Stadt nur früher Kenntnis davon. Dabei ist die Verwaltung auf die Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen. Wir bitten Sie, festgestellte Schäden oder Mängel mit dem Formular mitzuteilen. Die Meldung wird per E-Mail an den zuständigen Bereich weitergeleitet.
Natürlich können Sie auch das Lichttelefon der Stadt Geestland unter 04743 937-2444 benutzen.
Sollten Sie blinkende Straßenleuchten beobachten, keine Sorge. Die Leuchten sind nicht defekt, sondern haben eine neue intelligente Steuerungseinheit erhalten. Blinken sie, so synchronisieren sie sich erstmalig mit dem neuen System.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Schlagwörter
Unfall, beschädigt, umgefahren, Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht