Dienstleistung
Abwasserbeseitigungsentgelt Zuschuss
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Das Abwasserbeseitigungsentgelt für die Schmutzwasserbeseitigung (Grundpreis von monatlich 6,25 € und 1,40 € je verbrauchtem cbm Frischwasser) kann im Rahmen der Familienförderung für das zweite Kind zu 50 % und für das dritte und jedes weitere Kind zu 100 % bezuschusst werden. Den Zuschuss können jedoch nur Familien bzw. Alleinerziehende bekommen, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen (Einkommensgrenze für eine Familie mit vier Personen = 2.650,00 € netto im Monat, für jede weitere Person zusätzlich 350,00 €).
Als Einkommen im Sinne der Richtlinien gelten alle Nettoeinnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit, aus gesetzlichen Regelungen (z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld ab 300,00 €, Unterhaltshilfe, BAföG, Ausbildungsvergütung, Renten oder geringfügiger Beschäftigung) und aus Vermietung und Verpachtung im letzten Jahr vor der Antragstellung. Nicht berücksichtigt werden u. a. das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld und Unfallgrundrenten.
Der zuschussberechtigte Personenkreis ist nicht auf Grundstückseigentümer beschränkt, sondern umfasst auch alle Mieterhaushalte.
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Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Das Abwasserbeseitigungsentgelt wird vom Zweckverband OOWV in Brake für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben (Abwasserbeseitigungsentgelt). Das Abwasserbeseitigungsentgelt kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Kurztext
Das Abwasserbeseitigungsentgelt wird vom OOWV aufgrund "Allgemeiner Entsorgungsbedingungen" für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen (Kanalisation und Kläranlage) von den Benutzern erhoben.
Schlagwörter
Familienförderung, Abwasserentgelt, Abwasserbeseitigungsentgelt, Förderung der Abwasserbeseitigung, Zuschuss Abwasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, Schmutzwasser, Schmutzwassergebühr
Das Abwasserbeseitigungsentgelt wird vom Zweckverband OOWV in Brake für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben (Abwasserbeseitigungsentgelt). Das Abwasserbeseitigungsentgelt kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Das Abwasserbeseitigungsentgelt wird vom OOWV aufgrund "Allgemeiner Entsorgungsbedingungen" für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen (Kanalisation und Kläranlage) von den Benutzern erhoben.