Dienstleistung
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Regenwassernutzungsanlagen, Versickerungsanlagen und Grauwassernutzungsanlagen
Zum Formular
Die Stadt Lohne fördert grüne Dächer und Fassaden sowie eine optimale Nutzung von Regen- und gebrauchtem Wasser. Das neue Förderprogramm tritt ab dem 1. August 2021 in Kraft und ist Teil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt. Immobilieneigentümer können Anträge per Online-Formular stellen.
Das Förderprogramm enthält fünf Bausteine. Die Stadt Lohne unterstützt Immobilieneigentümer beim Bau von Gründächern, bei der Bepflanzung von Fassaden, bei der Installation einer Nutzungsanlage für Regenwasser oder gebrauchten Wasser – so genanntem Grauwasser - oder beim Bau einer Versickerungsanlage.
Unabhängig von dieser Richtlinie gewährt der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung des Niederschlagswasserentgelts, wenn eine Dachbegrünung, Regenwassernutzungsanlage oder Versickerungsanlage nachgewiesen wird. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim OOWV erforderlich.
Förderung von Gründächern
Förderfähig sind die Ausgaben für die fachgerechte Herstellung von intensiven und extensiven Begrünungen von Flach- und Steildächern durch die dafür vorgesehenen Schichtsysteme. Die begrünte Dachfläche muss eine zusammenhängende Mindestgröße von 20 Quadratmetern aufweisen. Die Höhe der Förderung beträgt 25 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Aus dem städtischen Haushalt gibt es dafür höchstens 2.500 Euro für Wohngebäude und 10.000 Euro für Gewerbegebäude.
Fassadenbegrünung
Gefördert werden fest installierte Rankhilfen an Gebäudefassaden und die Ausgaben für die erforderliche Bepflanzung. Die Fassadenbegrünung muss eine Mindesthöhe von drei Metern und eine Mindestbreite von insgesamt zehn Metern aufweisen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben Die maximale Förderhöhe beträgt 2.500 Euro für Wohngebäude und 10.000 Euro für Gewerbegebäude.
Regenwassernutzungsanlage
Baut ein Immobilieneigentümer eine Zisterne oder einen Regenwassertank auf seinem Grundstück, kann die Stadt bis zu 50 Prozent der Kosten erstatten. Die Regenwassernutzungsanlage muss allerdings ein Mindestvolumen von 1.000 Litern aufweisen und an mindestens 100 Quadratmetern Dachfläche angeschlossen sein.
Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro pro Gebäude beziehungsweise Grundstück. Die Voraussetzung der Förderung ist der Nachweis, dass der OOWV das Niederschlagswasserentgelt aufgrund der Regenwassernutzungsanlage reduziert. Diese Voraussetzung gilt nicht für Grundstücke im Außenbereich, für die der OOWV nicht zuständig ist.
Versickerungsanlage
Förderfähig sind die Ausgaben für die Ausstattung von Gebäuden mit Versickerungsanlagen. Das Niederschlagswasser ist dabei vollständig auf dem Grundstück zu versickern, sodass ein Überlauf oder ein Anschluss des Niederschlagswassers an die Kanalisation nicht vorhanden ist.
Die Höhe der Förderung beträgt die Hälfte der förderfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro pro Gebäude beziehungsweise Grundstück. Die Voraussetzung der Förderung ist auch hier die Befreiung von dem Niederschlagswasserentgelt durch den OOWV aufgrund der Versickerungsanlage. Diese Voraussetzung gilt nicht für Grundstücke im Außenbereich, für die der OOWV nicht zuständig ist.
Grauwassernutzungsanlage
Grauwasser ist Wasser, das zum Beispiel zum Duschen oder Geschirrspülen genutzt wurde und sich beispielsweise für Toiletten wiederverwerten ließe. Die Stadt Lohne fördert die Ausstattung von Gebäuden mit Grauwassernutzungsanlagen.
Die Anlage muss allerdings über ein unabhängiges Leitungsnetz sowie eine Aufbereitungsanlage verfügen und von einer Fachfirma eingebaut werden. Die Höhe der Förderung beträgt auch hier 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 3.000 Euro pro Gebäude beziehungsweise Grundstück.
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0