Dienstleistung
Meldebescheinigung Erteilung erweitert
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Pro Antrag wird folgende Gebühr fällig: 12,00 Euro
Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Gebühr: EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Schlagwörter
Melderegisterauskunft, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Arbeitserlaubnis, Familienstand, Ausländerstelle, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung