Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
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von 08:30 bis 16:00 Uhr
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von 08:30 bis 16:00 Uhr
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04442 886-8500
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Telefon
04442 886-0
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Häufig gestellte Fragen
Leistungsbeschreibung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Schlagwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz
Leistungsbeschreibung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Schlagwörter
Abmeldung eines Nebenwohnsitzes, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz