Förderung der Ansiedlung medizinischer Berufe in der Stadt Lohne
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind
- Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, die als Vertragsärzte tätig sind und eine entsprechende Zulassung oder Ermächtigung für den Vertragsarztsitz „Lohne“ vom Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung haben
- Apothekerinnen und Apotheker
- Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Hebammen sowie Entbindungspfleger.
Förderfähig sind Einzel- und Gemeinschaftspraxen, Zweigpraxen und Medizinische Versorgungszentren. Die Förderung von Heilpraktikerinnen oder Heipraktikern sowie Tiermedizinerinnen / Tiermedizinern ist ausgeschlossen.
Die Förderung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet der Stadt Lohne
Die Stadt Lohne gewährt je Niederlassung / Übernahme / Erweiterung eine einmalige finanzielle Investitionsförderung (zweckgebunden). Die Höhe der Investitionen muss dabei einen Mindestbetrag von 20.000€ (brutto) betragen, hierzu zählen z. B. Kosten für Einrichtung, Umbau, Renovierung von Praxisräumen, Anschaffung von medizinischen Geräten und Praxisausstattung. Die Stadt Lohne verlangt hierfür entsprechende Nachweise. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der anrechenbaren Investitionskosten für
- Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten, maximal 10.000 € (brutto)
- Apothekerinnen und Apotheker, Hebammen sowie Entbindungspfleger, maximal 5.000 € (brutto)
Bitte beachten: Die reine Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes ist nicht förderfähig. Eine ergänzende Förderung über das Gründerprogramm „Neue Läden. Neues Leben“ der Stadt Lohne ist ausgeschlossen.