Dienstleistung
Ehrenamtskarte beantragen
In Niedersachsen sind 3,2 Millionen Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei. Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Er ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung.
Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.
Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit der unterschiedlichen Vergabemodalitäten in den jeweiligen Kommunen. Durchschnittlich können Sie von einer vier- bis sechswöchigen Bearbeitungsdauer ausgehen.
Verfahrensablauf
Die Ehrenamtskarte kann ab auf dem FreiwilligenServer auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.
Freiwilligenserver
Ansprechpunkt
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.
Voraussetzungen
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestns seit einem Jahr bestehen.
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
- Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.
erforderliche Unterlagen
Mithilfe eines Online-Formulars erstellen Sie Ihren individuellen Antrag als PDF-Datei. Diesen Antrag müssen Sie auf Papier ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen, von der Organisation, für die Sie tätig sind, ebenfalls unterzeichnen lassen und schließlich in Papierform einreichen.
Beantragung der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen
Schlagwörter
Ehrenamt, Ehrenamtskarte Niedersachsen, Rabattkarte, Würdigung, Ehrenamtskarte, ehrenamtlich, Vergünstigung, Ehrenamtliche, Ehrenamtlicher, Karte, Ehrenamt würdigen, Bürgerschaftliches Engagement, Niedersächsische Ehrenamtskarte
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit der unterschiedlichen Vergabemodalitäten in den jeweiligen Kommunen. Durchschnittlich können Sie von einer vier- bis sechswöchigen Bearbeitungsdauer ausgehen.
Die Ehrenamtskarte kann ab auf dem FreiwilligenServer auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen. Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.
Freiwilligenserver
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.
- Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestns seit einem Jahr bestehen.
- Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
- Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.
Mithilfe eines Online-Formulars erstellen Sie Ihren individuellen Antrag als PDF-Datei. Diesen Antrag müssen Sie auf Papier ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen, von der Organisation, für die Sie tätig sind, ebenfalls unterzeichnen lassen und schließlich in Papierform einreichen.
Beantragung der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen