Dienstleistung
Einen Hund anmelden
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Einrichtung
Steuerabteilung
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Einrichtung
Hunderegister Niedersachsen
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr
0441 39010401
0441 39010400
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 13,50 - 23,50
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a)
für den ersten Hund
40,00 €
b)
für den zweiten Hund
60,00 €
c)
für jeden weiteren Hund
75,00 €
Die Steuer wird vierteljährlich oder auf Antrag jährlich fällig.
Für die Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister wird eine Gebühr von 14,90 Eur fällig.
Eine Abmeldung ist gebührenfrei.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Abmeldung
".
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph
: 2.1.16
Schlagwörter
anmelden, gefährlicher Hund, Tierhaltung, Hundehalter, Tasso, Hundeabmeldung, Welpe, registrieren, Hundeanmeldung, Hund, Halten von Hunden, Hunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:
a)
für den ersten Hund
40,00 €
b)
für den zweiten Hund
60,00 €
c)
für jeden weiteren Hund
75,00 €
Die Steuer wird vierteljährlich oder auf Antrag jährlich fällig.
Für die Anmeldung im niedersächsischen Hunderegister wird eine Gebühr von 14,90 Eur fällig.
Eine Abmeldung ist gebührenfrei.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16