Dienstleistung
Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
Einrichtung
Steuerabteilung
Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Fax
04442 886-8500
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0
04442 886-0
E-Mail
Einrichtung
Hunderegister Niedersachsen
Adresse
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten
Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr
Fax
0441 39010401
0441 39010401
Telefon
0441 39010400
0441 39010400
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "
Hundehaltung Anmeldung
".
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph
: 2.1.16
Schlagwörter
Hundeanmeldung, Tierhaltung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16
Schlagwörter
Hundeanmeldung, Tierhaltung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung