Dienstleistung
Kommunale Sportstätten
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Reservierung von Sporthallen ist ein wichtiger Schritt für die Planung von sportlichen Aktivitäten. Die Anmietung oder Sportstättenbuchung ermöglicht es Sportvereinen, Schulen und anderen Gruppen, geeignete Räumlichkeiten für ihre sportlichen Bedürfnisse zu sichern.
Bearbeitungsdauer : Es müssen keine Fristen beachtet werden. Eine rechtzeitige und frühzeitige Reservierung wird aber empfohlen.
Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
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Servicezeiten
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Fax
04442 886-8500
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Telefon
04442 886-0
04442 886-0
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Lohneum ist kostenpflichtig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph
: 2.1.16
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Lohneum ist kostenpflichtig.
Die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle Lohneum ist kostenpflichtig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16