Dienstleistung
Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Ordnungsamt
Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
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und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Fax
04442 886-8500
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Telefon
04442 886-0
04442 886-0
E-Mail
Ansprechpartner
Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
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49375 Vechta
Servicezeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Fax
04441 898-1045
04441 898-1045
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph
: 2.1.16
Schlagwörter
Asyl, Zuflucht, Obdachlosenangelegenheiten, Obdachlosenheim, Unterschlupf, Unterkunft
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16
Schlagwörter
Asyl, Zuflucht, Obdachlosenangelegenheiten, Obdachlosenheim, Unterschlupf, Unterkunft