Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.


Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 
und 14:30 bis 16:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Fax
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0

Häufig gestellte Fragen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph : 2.1.16



Obdachlosenheim, Unterschlupf, Unterkunft, Zuflucht, Asyl, Obdachlosenangelegenheiten