Dienstleistung
Ortsrecht
Ansprechpartner
Herr Jannis Niehaus
Frau Kathrin Lamping
Frau Kerstin Wichmann
Frau Marie Göttke
Herr Ewald Grave
Herr Christian Bill
Frau Nele Sadelfeld
Frau Michaela Sieve
Herr Günther Frerichs
Frau Julia Fischer
Frau Sophia Warnke
Frau Lara Buller
Frau Wiebke Hummel-Willeke
Herr Gert Kühling
Frau Heike Frilling
Frau Marianne Zahlten
Frau Beate Pille
Herr Uwe Kerßens
Herr Jannis Niehaus
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Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Aktuell gültige Satzungen, Verordnungen und Richtlinien
- 1.1 Zahlenspiegel
- 1.2 Stadtrat (Verzeichnis der Mitglieder und Ausschussbesetzung)
- 2.1.01 Hauptsatzung
- 2.1.01.1 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Lohne (Oldenburg)
- 2.1.02 Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder
- 2.1.03 Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
- 2.1.04 Verwaltungskostensatzung
- 2.1.05 Abwasserbeseitigungssatzung
- 2.1.06 Abwasserbeseitigungsabgabensatzung
- 2.1.10 Erschließungsbeitragssatzung
- 2.1.12 Straßenausbaubeitragssatzung (aufgehoben)
- 2.1.13 Straßenreinigungssatzung
- 2.1.14 Straßenreinigungsgebührensatzung
- 2.1.15.1 Vergnügungssteuersatzung
- 2.1.15.2 Spielgerätesteuer
- 2.1.16 Hundesteuersatzung
- 2.1.17 Ablösungssatzung für Kfz-Einstellplätze
- 2.1.18.1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Lohne
- 2.1.18.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Lohne
- 2.1.19 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Flüchtlingswohnheimes
- 2.1.20 Sondernutzungssatzung
- 2.1.21 Sondernutzungsgebührensatzung
- 2.1.22 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
- 2.1.22.1 Jugendordnung für die Jugendfeuerwehren
- 2.1.23 Satzung der Stadt Lohne über Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen; einschließlich 1. und 2. Änderungssatzung
- 2.1.24 Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Realschulen
- 2.1.25 Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten in der Stadt Lohne (Aufhebung)
- 2.1.26 Satzung über die Erhebung von Marktstandgeldern
- 2.1.27 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
- 2.1.28 Satzung über den Schutz des Baumbestandes auf dem Grundstück Dinklager Straße 33 in Lohne
- 2.1.29 Satzung der Bürgerstiftung Lohne
- 2.1.35 Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten
- 2.1.36 Satzung über die Nutzung und Bepflanzung des Lebensereigniswaldes der Stadt Lohne
- 2.1.37 Satzung der Stadt Lohne über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Lohne-Innenstadt"
- 2.1.38 Weihnachtsmarktsatzung
- 2.1.39 Hebesatzsatzung
- 2.2.1 Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung
- 2.2.2 Verordnung über die Anbringung von Hausnummern
- 2.2.4 Verordnung der Stadt Lohne (Oldb.) über die Freigabe von zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich von Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen
- 2.3.1 Änderungsbereiche des Flächennutzungsplanes '80 (Karte)
- 2.3.1 Änderungsbereiche des Flächennutzungsplanes '80 (Liste)
- 2.3.2 Liste der rechtskräftigen Bebauungspläne
- 2.3.2 Übersicht gültige Bebauungspläne (Karte)
- 2.3.3 Außenbereichssatzungen (Zusammenstellung)
- 2.3.4 Veränderungssperren (Zusammenstellung)
- 2.4.01 Förderung von Familien und Alleinerziehenden
- 2.4.02 Richtlinie der Stadt Lohne zur Förderung des Wohnungsbaus für Familien
- 2.4.03 Richtlinie der Stadt Lohne über die Veräußerung von kommunalen Erbbaugrundstücken für den Wohnungsbau
- 2.4.04 Sportförderrichtlinie
- 2.4.05 Badeordnung für das Lohner Waldbad
- 2.4.06 Eintrittspreise für das Waldbad
- 2.4.07 Richtlinien für die Verleihung der Stadtmedaille
- 2.4.08 Richtlinien für die Städtepartnerschaft
- 2.4.10 Richtlinie der Stadt Lohne für die Aufnahme von Krediten nach § 92 Abs. 1 NGO
- 2.4.12 Richtlinie zur Vergabe des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzpreises der Stadt Lohne
- 2.4.13 Richtlinien der Stadt Lohne zur Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien
- 2.4.14 Entgeltordnung Lohneum
- 2.4.16 Vergaberichtlinie der Stadt Lohne über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Innenstadt (Verfügungsfonds)
- 2.4.17 Verordnung der Stadt Lohne über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)
- 2.4.18 Vergabekriterien für den privaten Grundstückskauf
- 2.4.19 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Nachhaltiges Bauen
- 2.4.20 Vergaberichtlinie von Standplätzen auf dem Weihnachtsmarkt
- 2.5 Geschäftsordnung Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse
- 3.1 Organigramm der Stadtverwaltung
- Entgeltordnung für die Benutzung des Parkhauses Vogtstraße
- Förderrichtlinie der Stadt Lohne für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Lohne - Innenstadt“ (Lageplan))
- Förderrichtlinie der Stadt Lohne für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Lohne - Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)
- Gründerprogramm Förderrichtlinie
- Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung medizinischer Berufe in der Stadt Lohne
- Wohnmobilstellplatz Lohneum Benutzungsordnung
Einrichtung
Lohne (Oldenburg) - Hauptamt
Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
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Servicezeiten
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
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Mittwoch:
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Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Fax
04442 886-8500
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Telefon
04442 886-0
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Ansprechpartner
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für zentrale Aufgaben
Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
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Postfach 1353
49375 Vechta
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Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Fax
04441 898-1037
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Telefon
04441 898-0
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49393 Lohne (Oldenburg)
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Ortsrecht
Hundesteuersatzung
Paragraph
: 2.1.16
Schlagwörter
Selbstverwaltung, Verordnungen, Rechtsvorschriften, Satzungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
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Selbstverwaltung, Verordnungen, Rechtsvorschriften, Satzungen