Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)

Bearbeitungsdauer : Mindestens 6 Wochen

Postfach
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
Servicezeiten Montag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr 

Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr 


Fax
04442 886-8500
Telefon
04442 886-0

Online-Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Geltungsdauer: 6 Jahre

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: EUR 37,50
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: EUR 70,00
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: EUR 92,00
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 21,00

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger  Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.


Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
FormularDokLink


Einwilligung des gesetzlichen Vertreters für Ausweisantrag von Minderjährigen oder Betreuten
FormularDokLink

Reisepass, Zweitpass, Identifikation, Urlaub, zweiter Reisepass, anderer Pass, Ferien, verreisen, Pass, Ausweis, Reiseausweis, e-Pass, weiterer Reisepass, Zweitreisepass, Reisepaß