Dienstleistung
Wohnbaugrundstücke kommunal
Antrag auf Ermäßigung des Kaufpreises für den Erwerb eines Wohnbaugrundstückes aus dem Eigentum der Stadt Lohne nach der Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaues für Familien
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Antrag auf Zuweisung eines Wohnbaugrundstücks für ein Einfamilienhaus zur Selbstnutzung
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Ihre Stadt oder Gemeinde bietet immer wieder Grundstücke für den Bau von Wohnhäusern an.
Für Familien ist dies oft eine preiswerte Möglichkeit, sich den Wunsch nach dem eigenen Heim zu erfüllen. Doch auch Unternehmen, die den Wohnungsbau gewerblich betreiben, können hier das passende Baugrundstück finden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Die Stadt Lohne bietet Bauinteressierten die Möglichkeit, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. In verschiedenen Baugebieten stehen regelmäßig attraktive Grundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften zur Verfügung.
Unsere aktuellen Angebote
Wohnbaugrundstücke Voßberg
Die Stadt Lohne kann im Baugebiet 146 D – „Nördlich der Mülhausener Straße / östlich der Bakumer Straße“ 12 Bauplätze für Einfamilienhäuser sowie 3 weitere Baugrundstücke für je 2 Doppelhaushälften ebenfalls zur Selbstnutzung vermarktet werden. Die Bauplätze befinden sich auf dem Voßberg an der Colmarer Straße sowie Lyoner Straße.
Die Grundstücke für die Einfamilienhäuser kosten 145 Euro pro Quadratmeter zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten. Die Grundstücke für die Doppelhaushälften können für 135 Euro pro Quadratmeter zzgl. Erschließungs- und Vermessungskosten erworben werden. Alle übrigen Anschlusskosten wie z. B. Schmutzwasser, Regenwasser, Strom, Gas, Telefon, Glasfaser sind im Kaufpreis nicht enthalten.
Die Vergabe der städtischen Bauplätze an die Bewerber wird nach den derzeit gültigen Vergabekriterien der Stadt Lohne vom 12.06.2019 durchgeführt.
Über die endgültige Zuweisung entscheidet der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne.
Sofern Interesse an dem Erwerb eines Bauplatzes besteht, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus. Es besteht die Möglichkeiten sich für beide Grundstücksarten zu bewerben. Für jede ist das entsprechende Formular auszufüllen. Eine Bewerbung kann ausschließlich über ein Online-Formular und nur in Verbindung mit einer aktuellen Finanzierungsbestätigung in Höhe von 400.000 Euro für das geplante Bauvorhaben (maximal sechs Monate alt) abgegeben werden. Bitte vergessen Sie nicht, am Ende des Vorgangs das Dokument abzusenden! Sie erhalten keine Bestätigungsmail.
Sie können in dem Formular drei „Wunschgrundstücke“ angeben. Diese Angabe ist für die Stadt Lohne jedoch nicht verbindlich und begründet keinerlei Anspruch auf einen bestimmten Bauplatz. Die Stadt Lohne behält sich die Zuteilung der Bauplätze vor. Ebenfalls weist die Stadt Lohne darauf hin, dass Bewerber, die sich zusammen bewerben und eine Zuweisung erhalten, auch nur gemeinsam ein Grundstück erwerben bzw. einen Erbbaurechtsvertrag abschließen können. Die Entscheidung ob das Grundstück gekauft oder per Erbbaurechtsvertrag erworben wird, kann durch die Bewerber nach der Zuweisung erfolgen.
Grundstücke für Doppelhäuser Voßberg
In den Bemerkungen für die Doppelhausgrundstücke können Wünsche bezüglich einer gemeinsamen Bebauung mit einem anderen Paar angegeben werden. Diese Angabe ist jedoch ebenfalls für die Stadt Lohne nicht verbindlich. Die Angaben werden entsprechend der vorgenannten Vergabekriterien geprüft und dem Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne zur Entscheidung vorgelegt. Bei einer gemeinsamen Bewerbung mit einem anderen Paar/Familie wird für die Bepunktung ein Mittelwert gebildet.
Wohnbaugrundstücke Kroge/Ehrendorf
Weiterhin kann die Stadt Lohne im Baugebiet 138 - „nördlich Lindenweg“ zwei Wohnbaugrundstücke vermarkten. Hierzu ist der entsprechende Vordruck zu verwenden. Für die beiden Grundstücke muss in dieser Vergabe ein Bezug zu Kroge/Ehrendorf bestehen. Anschließend werden die Vergabekriterien der Stadt Lohne angewandt. Die Bauplätze in Kroge/Ehrendorf werden für Euro pro Quadratmeter zuzüglich Erschließungs- und Vermessungskosten vermarktet.
Einrichtung
Wirtschaftsförderung und Grundstücksverwaltung
Postfach 1369
49393 Lohne (Oldenburg)
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 00:00 bis 12:30 Uhr
04442 886-8500
04442 886-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lohne (Oldenburg)
Bewerbungen sind möglich vom 20. Januar bis zum 28. Februar 2025.
Anträge / Formulare
Finanzierungsbestätigung
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Antrag auf Zuweisung eines Wohnbaugrundstücks für ein Einfamilienhaus zur Selbstnutzung
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Antrag auf Zuweisung eines Wohnbaugrundstücks für ein Doppelhaus zur Selbstnutzung
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Schlagwörter
Baugebiete, Liegenschaften, Wohngebiete, Neubaugebiete, Wohnungsbau, Grundstücksvermarktung, Grundstücksvergabe, Siedlungen, Bauplatz, Wohnbaugebiete, Bauplätze, Reservierung von Grundstücken, Immobilien, Baugrundstücke
Bearbeitungsdauer
Bewerbungen sind möglich vom 20. Januar bis zum 28. Februar 2025.
Anträge / Formulare
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Antrag auf Zuweisung eines Wohnbaugrundstücks für ein Einfamilienhaus zur Selbstnutzung
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Antrag auf Zuweisung eines Wohnbaugrundstücks für ein Doppelhaus zur Selbstnutzung
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