Dienstleistung
Abmeldung Bürger
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben.
Einrichtung
Bürgerbüro
Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Burgstraße 6
49377 Vechta
Telefon
04441 886-0
04441 886-0
E-Mail
Website
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Schlagwörter
deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Student, Bürger, Abmeldung
Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Schlagwörter
deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Student, Bürger, Abmeldung