Dienstleistung
Anforderung Geburtsurkunde
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Rechtsgrundlage
§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Schlagwörter
Geburt, Urkunde, Geburtsurkunde