Auf der Grundlage, der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung, kann auf Antrag eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Auskunft über die Geburtszeit, ausgestellt werden.

Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: EUR 70,00

 

Ausstellung der Urkunde

Gebühr: EUR 15,00

 

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Gebühr: EUR 7,50

§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)


Geburt, Urkunde, Geburtsurkunde