Dienstleistung
Anforderung Geburtsurkunde / Geburtenregister
Auf der Grundlage, der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung, kann auf Antrag eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, eine internationale Geburtsurkunde oder eine Auskunft über die Geburtszeit, ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Rechtsgrundlage
§§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Schlagwörter
Geburt, Urkunde, Geburtsurkunde