Dienstleistung
Anmeldung Wohnsitz
Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes, beispielsweise nach einem Umzug, lässt sich jetzt auch online erledigen.
Wenn Sie innerhalb Deutschlands in eine andere Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt ziehen, können Sie die Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes direkt online bei der zuständigen Behörde vornehmen. Die Behörde Ihres neuen Wohnorts informiert dann automatisch die bisher zuständige Stelle, sodass die Abmeldung dort für Sie erledigt wird.
Eine digitale Anmeldung ist leider nicht möglich, wenn Sie aus folgenden Bundesländern zuziehen:
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Sachsen,
- Thüringen
Diese Bundesländer sind derzeit leider bisher nicht angeschlossen. In diesem Fall ist eine herkömmliche Anmeldung vor Ort erforderlich.
Auch ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde oder innerhalb eines Gebäudes ist online möglich und muss der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht rechtzeitig nach, um Probleme und Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann zu Schwierigkeiten bei der Kfz-Zulassung, beim Erwerb des Führerscheins oder bei der Beantragung eines Führungszeugnisses führen.
Nach der Anmeldung/Ummeldung erhalten Sie automatisch den geänderten Adressaufkleber zugesandt, sodass Sie diesen nur noch auf Ihrem Personalausweis anbringen müssen.
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Hinweise zum Ablauf der digitalen Ummeldung:
- Es wird die BundID und die AusweisApp benötigt
- Sie benötigen den PIN Ihrer Online-Ausweisfunktion (PIN vor Ort beantragen)
- Der Adressaufkleber wird im Anschluss per Post an die Meldeadresse übersendet - bitte den Namen am Briefkasten kenntlich machen, da sonst keine Zustellung erfolgen kann
- Ein Besuch im Rathaus ist nicht erforderlich
- Bitte achten Sie auf Ihr E-Mail Postfach, da Sie nach der Freigabe des Bürgerbüros automatisch per E-Mail aufgefordert werden, die letzten Schritte durchzuführen
Burgstraße 6
49377 Vechta
04441 886-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)
Schlagwörter
Anmeldung, deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Student, Bürger, Wohnsitz
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)