Dienstleistung
Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre wird in besonders begründeten Fällen im Melderegister eingetragen. Mit ihr wird verhindert, dass Melderegisterauskünfte an private Dritte ohne Begründung und weitere Prüfung erteilt werden.
Wenn eine Person glaubhaft macht, dass bei einer Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte, kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Eine Auskunftssperre soll den Betroffenen vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Auskunftserteilung entstehen könnten.
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung dieser Auskunftssperre vorliegen, wird ein strenger Maßstab angelegt. Die von der Antragstellerin oder von dem Antragsteller gemachten Angaben sind durch geeignete Nachweise wie zum Beispiel Polizeiprotokolle oder ärztliche Atteste bei der Antragstellung zu belegen.
Burgstraße 6
49377 Vechta
04441 886-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Online
Um über den obenstehenden Link online eine Auskunftssperre zu beantragen, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen. Sie müssen sich lediglich durch den Antrag klicken und eine ausführliche Begründung für eine Auskunftssperre hinterlegen.
Vor Ort
- Ausgefülltes Formular
- Unterlagen für die Begründung des Antrages
- Personalausweis/Reisepass zur Identifikation
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 2 Jahre
Hinweis
Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Schlagwörter
Auskunft, Sperre, Auskunftssperre, Melderegister, Melderegisterauskünfte
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Online
Um über den obenstehenden Link online eine Auskunftssperre zu beantragen, benötigen Sie keine weiteren Unterlagen. Sie müssen sich lediglich durch den Antrag klicken und eine ausführliche Begründung für eine Auskunftssperre hinterlegen.
Vor Ort
- Ausgefülltes Formular
- Unterlagen für die Begründung des Antrages
- Personalausweis/Reisepass zur Identifikation
Es fallen keine Gebühren an.
Geltungsdauer: 2 Jahre
Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.