Dienstleistung
Bauvorhaben, Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung
Wichtigste Merkmale
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Onlineformular
Bei einem Bauvorhaben kann es vorkommen, dass einzelne rechtliche Vorschriften aus bestimmten Gründen nicht immer eingehalten werden können. Es besteht dann die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von dieser Vorschrift bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
Bitte achten Sie auf die richtige Bezeichnung der Dokumente entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung siehe Anhang NBauVorlVO - Kennnummern mit textlicher Beschreibung für Dateinamen
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
Bauen, Hausbau, Gewerbe, Befreiung, Ausnahme, Abweichung
Schlagwörter
Bauen, Hausbau, Gewerbe, Befreiung, Ausnahme, Abweichung