Dienstleistung
Festsetzung Markt - Antrag
Wichtigste Merkmale
Onlineformular
Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.
Beispiele:
- Flohmärkte
- Trödelmärkte
- Ausstellungen
- Messen
- Großmärkte
- Wochenmärkte
- usw.
Voraussetzungen:
- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
- Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
- geeigneter Veranstaltungsort
Sollten Sie sich unsicher sein, ob für Ihre Verananstaltung eine Festsetzung gem. § 69 GewO nötig ist, dann melden Sie sich telefonisch oder per Mail beim Gewerbeamt.
Einrichtung
Gewerbe- und Fundamt
Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Burgstraße 6
49377 Vechta
Servicezeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
Markt, Festsetzung, Marktfestsetzung, Märkte, Großmarkt, Flohmarkt, Messe, Ausstellung, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Trödelmarkt
Schlagwörter
Markt, Festsetzung, Marktfestsetzung, Märkte, Großmarkt, Flohmarkt, Messe, Ausstellung, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Trödelmarkt