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Ansprechpartner
Frau Kristina Pfeifer

Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung  nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden.

Beispiele:

  • Flohmärkte
  • Trödelmärkte
  • Ausstellungen
  • Messen
  • Großmärkte
  • Wochenmärkte
  • usw.

Voraussetzungen:

  • persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung
  • geeigneter Veranstaltungsort

Sollten Sie sich unsicher sein, ob für Ihre Verananstaltung eine Festsetzung gem. § 69 GewO nötig ist, dann melden Sie sich telefonisch oder per Mail beim Gewerbeamt. 

 

Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Servicezeiten

 

Montag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

 

Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

 

Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Markt, Festsetzung, Marktfestsetzung, Märkte, Großmarkt, Flohmarkt, Messe, Ausstellung, Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt, Trödelmarkt