Dienstleistung
Gewerbe Abmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.
- Bei Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Ort außerhalb des Bereichs der zuständigen Stelle ist für die bisherige Betriebsstätte eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Sollten Sie Hilfe bei der Ausfüllung des Online-Antrags benötigen, folgen Sie bitte der oben rechts eingeblendeten Anleitung.
Burgstraße 6
49377 Vechta
04441 886 199
04441 886 0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
- Gewerbeabmeldung: 20 Euro
- Gewerbeanmeldung: 30 Euro
- Gewerbeummeldung: 25 Euro
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeabmeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
§ 13 b Gewerbeordnung (GewO)
§ 38 Gewerbeordnung (GewO)
Schlagwörter
Gewerbemeldung, Gewerbe, Abmeldung, Gewerbeabmeldung
- Gewerbeabmeldung: 20 Euro
- Gewerbeanmeldung: 30 Euro
- Gewerbeummeldung: 25 Euro
Über die Gewerbeabmeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
- Personalausweis oder Reisepass
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
§ 13 b Gewerbeordnung (GewO)
§ 38 Gewerbeordnung (GewO)