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Online Gewerbean-, ab- und -ummeldung

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Anleitung Gewerbe An-, Ab-, Ummeldung

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Ansprechpartner
Frau Kristina Pfeifer

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

 

Sollten Sie Hilfe bei der Ausfüllung des Online-Antrags benötigen, folgen Sie bitte der oben rechts eingeblendeten Anleitung.

Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
Servicezeiten

 

Montag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

 

Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

 

Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

  • Gewerbeabmeldung: 20 Euro
  • Gewerbeanmeldung: 30 Euro
  • Gewerbeummeldung: 25 Euro

Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf. Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht

 


Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen


Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

 

Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)

§ 13 b Gewerbeordnung (GewO)

§ 38 Gewerbeordnung (GewO)


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