Dienstleistung
Gewerbe Ummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Sollten Sie Hilfe bei der Ausfüllung des Online-Antrags benötigen, folgen Sie bitte der oben rechts eingeblendeten Anleitung.
Burgstraße 6
49377 Vechta
Montag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
- Gewerbeabmeldung: 20 Euro
- Gewerbeanmeldung: 30 Euro
- Gewerbeummeldung: 25 Euro
Verfahrensablauf
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
§ 13 b Gewerbeordnung (GewO)
§ 38 Gewerbeordnung (GewO)
Schlagwörter
Gewerbemeldung, Gewerbe, Ummeldung, Gewerbeummeldung
- Gewerbeabmeldung: 20 Euro
- Gewerbeanmeldung: 30 Euro
- Gewerbeummeldung: 25 Euro
Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszug aus dem Handelsregister
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall: Vertretungsvollmacht
Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
§ 13 b Gewerbeordnung (GewO)
§ 38 Gewerbeordnung (GewO)