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Vollmacht für Entwurfsverfasser

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Erklärung Tragwerksplaner gem. § 65 Abs. 4 NBauO

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Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen gem. § 65 Abs. 2 NBauO

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Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz

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Zusammen mit ihrem Entwurfsverfasser müssen Sie alle für die Beurteilung Ihres Vorhabens nötigen Bauunterlagen gem. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vorlegen.

Bitte achten Sie auf die richtige Bezeichnung der Dokumente entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung siehe Anhang NBauVorlVO - Kennnummern mit textlicher Beschreibung für Dateinamen

 

Folgende Unterlagen sind notwendig:

• Antragsformular

• Übersichtsplan im Maßstab 1:5000

• Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 inkl. Vermassung und Eintragung von Stellplätzen, ggf. notwendigen
  Kinderspielplätzen und Baulasten, falls vorhanden

 

  Digitale Lagepläne erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/vertrieb_support/geodaten_marktplatz/antrage/antrage-219818.html


• Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten

• Geländeschnitt mit Darstellung der Straße als Bezugspunkt für die Gebäudehöhe

• Baubeschreibung mit allen notwendigen Angaben gem. Vordruck

• Ggf. Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung

• Ggf. Nachweise des Brandschutzes und der Standsicherheit

• Berechnungen von Grundflächenzahl (GRZ I und GRZ II), Geschossflächenzahl (GFZ), umbautem Raum, Wohn- und Nutzflächen, Brutto-Rohbaukosten, Anzahl der notwendigen Stellplätze, etc.

• sofern Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nötig sind, sind entsprechende Anträge einzureichen

• Erhebungsbogen über Bautätigkeit (http://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet)

 

 

Hinweis: für die Zulässigkeit eines Mitteilungsverfahrens, sind erforderliche Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen vorab zu beantragen.

 

 

Häufig gestellte Fragen