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Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises


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Ansprechpartner


Herr Bernhard Ruholl

Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Häufig gestellte Fragen

  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter:

Vollmacht


Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.


§ 45 Abs. 1b Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


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