Dienstleistung
Parken: Bewohner-Parkausweis beantragen
Wichtigste Merkmale
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Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter:
Vollmacht
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1b Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Schlagwörter
Bewohner, Parkausweis, Bewohner-Parkausweis, Erteilung, Ausweis, Parken, Parkplatz, Anwohner, Auto
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter:
Vollmacht
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1b Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Schlagwörter
Bewohner, Parkausweis, Bewohner-Parkausweis, Erteilung, Ausweis, Parken, Parkplatz, Anwohner, Auto