Bitte füllen Sie die unten angegebenen Felder aus. Anschließend drucken Sie das Formular bitte aus und senden es unterschrieben an die Stadt Vechta, Stadtkasse-SEPA, Postfach, 1551, 49377 Vechta. 

Wir können nur Originale akzeptieren, weshalb ein Versand per Fax oder E-Mail nicht möglich ist.

Sollten Sie nach dem Ausdruck feststellen, dass die von Ihnen erfassten Angaben fehlerhaft sind, erstellen Sie bitte ein komplett neues SEPA-Lastschriftmandat. Nachträgliche Änderungen oder Streichungen auf dem Mandat sind nicht zulässig.

Bitte bedenken Sie, dass mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für den angegebene Zahlungsgrund die Ermächtigung erteilt wird, alle Forderungen zu diesem einzuziehen. Sollten also bereits fällige Forderungen zu diesem Kassenzeichen vorhanden sein, werden diese sofort nach Vorliegen des Mandates durch die Stadtkasse eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Girokonto.

 

Der bargeldlose Zahlungsverkehr fördert die Kassensicherheit. Sie gehören bei uns zu dem Personenkreis, der die fälligen Steuer- und Abgabenbeträge überweist oder per Dauerauftrag bezahlt. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, uns ein Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Beträge von Ihrem Konto zu erteilen?

Sie hätten dabei folgende Vorteile:

  • Es ist nicht mehr nötig, dass Sie sich die Fälligkeitstermine vormerken.
  • Sie sparen Zeit durch Wegfall der Wege zur Bank.
  • Sie können jederzeit die abgebuchten Beträge mit Ihrem Steuerbescheid vergleichen.
  • Es werden nur die Beträge eingezogen, die auch fällig sind.
  • Es entstehen keine Säumniszuschläge und sonstige Kosten.
  • Bei Unstimmigkeiten können Sie innerhalb einer Frist von 8 Wochen den eingezogenen Betrag zurückbuchen lassen.

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