Dienstleistung
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Wichtigste Merkmale
Onlineformular
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen
Einrichtung
Rathaus Vechta
Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
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Servicezeiten
Fax
04441 886 199
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Telefon
04441 886 0
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E-Mail
Website
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Schlagwörter
Verlust, Perso, Personalausweis, Pass, Reisepass, Verlusterklärung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Schlagwörter
Verlust, Perso, Personalausweis, Pass, Reisepass, Verlusterklärung