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Für die Durchführung der Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahl) werden ehrenamtliche Wahlhelfer/innen benötigt, die am Wahltag in den Wahllokalen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sorgen. Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden berufen.

Die Wahlen dauern in der Regel von 8 – 18 Uhr. Am Wahltag teilt sich der Wahlvorstand dabei in zwei Schichten auf, sodass jeder Wahlhelfer in der Regel entweder von 8 – 13 Uhr oder von 13 – 18 Uhr im Wahllokal anwesend sein muss. Nach dem Wahlschluss zählt der Wahlvorstand gemeinsam die abgegebenen Stimmen in dem Wahlbezirk aus und protokolliert diese. 

Der sogenannte Wahlvorstand besteht aus den folgenden Mitgliedern:

  • Wahlvorsteher
  • Stellvertretender Wahlvorsteher
  • Schriftführer
  • Stellvertretender Schriftführer
  • 4 Beisitzer

Sofern Sie sich ehrenamtlich als Wahlhelfer / Wahlhelferin bei der Stadt Vechta engagieren möchten, können Sie sich über das online Formular auf der rechten Seite bewerben. 

Häufig gestellte Fragen

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der selbst wahlberechtigt ist.

Wahlberechtigt zur Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl

  • mindestens 18 Jahre alt
  • Deutsche Staatsbürgerschaft

Wahlberechtigt zur Europawahl

  • Mindestens 16 Jahre alt
  • Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahlräume um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – von 30 Minuten bis zu mehreren Stunden dauern. 


Wahlhelfer für die Stadt Vechta erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro als Aufwandsentschädigung.

Das Wahlhelferamt bleibt aber ein Ehrenamt. Das Erfrischungsgeld stellt bewusst keine leistungsgerechte Entlohnung für das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dar.


  • Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages,
  • Wahlberechtigte, die am Wahltage das 67. Lebensjahr vollendet haben,
  • Wahlberechtigte aus einem wichtigem Grund.

Wichtige Gründe sind unter anderem:

  • Fürsorge für die Familie, welche die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert
  • dringende berufliche Gründe,
  • Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung.

Die Entscheidung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die zuständige Gemeindebehörde. Der bzw. die Wahlberechtigte ist dafür beweispflichtig.


Für die kommenden Wahlen werden Wahlhelfer benötigt:

1.       Europawahl am 09.06.2024

2.       Bundestagswahl im Herbst 2025

3.       Kommunalwahl im Herbst 2026


Sofern Sie sich als Wahlhelfer / Wahlhelferin engagieren möchten, können Sie sich über das online Formular auf der rechten Seite bewerben. 

Bei der Stadt Vechta ist der Fachdienst Personal, Organisation und Wahlen für die Organisation der Wahlen zuständig. Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: 

Franziska Gericke

Franziska.Gericke@vechta.de

04441 886 1003

 

Andreas Thomann

Andreas.Thomann@vechta.de

04441 886 1001


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