Dienstleistung
Abfallentsorgernummer beantragen
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
05121 163-999
05121 163-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die angegebene Bearbeitungsdauer kann abweichen, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage
Welche Gebühren fallen an?
Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Entsorgernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.
erforderliche Unterlagen
- Aktuell gültige Anlagengenehmigung (BImSchG, Baugenehmigung) mit einer Auflistung der zugelassenen Abfallschlüssel
Verfahrensablauf
- Die Abfallentsorgernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Schlagwörter
Nachweisverordnung, Abfallentsorger, Entsorgung, Abfälle, Begleitschein, Entsorger, Entsorgernummer, Behördliche Betriebsnummer, Abfall, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Kennnummer, Abfallnachweisverfahren, Entsorgungsnachweis, Übernahmeschein, Sammelentsorgungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage
Welche Gebühren fallen an?
Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Entsorgernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.
erforderliche Unterlagen
- Aktuell gültige Anlagengenehmigung (BImSchG, Baugenehmigung) mit einer Auflistung der zugelassenen Abfallschlüssel
Verfahrensablauf
- Die Abfallentsorgernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.