Dienstleistung
Abschlagszahlung für die Personalkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Personalkosten beantragen. Da dieser Antrag jedoch erst nach Ablauf des betreffenden Schuljahres gestellt werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Abschlagszahlungen zu beantragen.
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach 2120
21311 Lüneburg
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 4131 15-452220
+49 4131 15-2222
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung
Voraussetzungen
- Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
- Der Schulbetrieb besteht seit mindestens drei Jahren
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Abschlagszahlung
Verfahrensablauf
Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
- Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Personalkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Personalkostenerstattung, Ersatzschule, Abschlag, Abschlagszahlung, Persönliche Kosten
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung
Voraussetzungen
- Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
- Der Schulbetrieb besteht seit mindestens drei Jahren
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Abschlagszahlung
Verfahrensablauf
Abschlagszahlungen für die Personalkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
- Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Personalkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Personalkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Sachkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht