Die Maßnahme Basisdienstleistungen sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Analysen investive Vorhaben, vorrangig an Gebäuden.

Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
 

Gefördert werden können:

  • Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
  • Dorf- oder Nachbarschaftsläden
  • Nah- und Grundversorgungseinrichtungen (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, Post, Bank, Betreuung von Senioren)
  • Ländliche Dienstleistungsagenturen
  • Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen (z. B. Kinder- und Jugendclub, Veranstaltungsräume)
  • Dienstleistungen zur Mobilität
  • Erwerb von bebauten Grundstücken im Zusammenhang mit den zuvor aufgeführten Fördermöglichkeiten.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • Bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 % bei einer Höchstfördersumme von 500.000 Euro,
  • bei allen anderen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Höchstfördersumme von 200.000 Euro.
  • Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.

Adresse
Bohlweg 38
38100 Braunschweig

Telefon
0531 484-1002

Adresse
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim

Fax
05121 6970-202
Telefon
05121 6970-0

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0441 799-0

Häufig gestellte Fragen

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.


Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) Voraussetzungen

  • Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
  • Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
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Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
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Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
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ZILE - Verwendungsnachweis
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