Dienstleistung
Basisdienstleistungen Förderung
Die Maßnahme Basisdienstleistungen sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Analysen investive Vorhaben, vorrangig an Gebäuden.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
- Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
- Dorf- oder Nachbarschaftsläden
- Nah- und Grundversorgungseinrichtungen (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, Post, Bank, Betreuung von Senioren)
- Ländliche Dienstleistungsagenturen
- Einrichtungen für einzelne Bevölkerungsgruppen (z. B. Kinder- und Jugendclub, Veranstaltungsräume)
- Dienstleistungen zur Mobilität
- Erwerb von bebauten Grundstücken im Zusammenhang mit den zuvor aufgeführten Fördermöglichkeiten.
Die Höhe der Förderung beträgt
- Bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 % bei einer Höchstfördersumme von 500.000 Euro,
- bei allen anderen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Höchstfördersumme von 200.000 Euro.
- Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
Einrichtung
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Adresse
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Telefon
0531 484-1002
0531 484-1002
Einrichtung
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Adresse
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Bahnhofsplatz 3-4
31134 Hildesheim
Fax
05121 6970-202
05121 6970-202
Telefon
05121 6970-0
05121 6970-0
Einrichtung
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 799-0
0441 799-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.
Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
-
Für die Förderung ist eine
Registriernummer
(zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” für den Zeitraum 2017–2020
Anträge / Formulare
ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
FormularDokLink
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
FormularDokLink
Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
FormularDokLink
ZILE - Verwendungsnachweis
FormularDokLink
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung.
Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
- Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” für den Zeitraum 2017–2020
Anträge / Formulare
ZILE – Verwendungsnachweis Anlage
FormularDokLink
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
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Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
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ZILE - Verwendungsnachweis
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Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
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Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
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ZILE - Verwendungsnachweis
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