Ansprechpartner


Maximilian Beran

Wenn Sie als ausländische Staatsangehörige beziehungsweise als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Heirat nach dem Recht, das in Ihrem Heimatland gilt.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar in Deutschland, nicht aber in Ihrem Heimatstaat anerkannt wird. Insbesondere für zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des ausländischen Elternteils anerkannt wird.

Daher müssen Sie grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatstaat vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird durch die zuständige Behörde Ihres Heimatstaates bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem Recht des Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht.

Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. Haben Sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit,   geht diese vor.

Sie können im Einzelfall eine Befreiung von der Pflicht beantragen, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen. Dies erfolgt bei dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk Sie die Eheschließung angemeldet haben. 

Für Sie kommt dies in Frage, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Angehörige von Staaten, deren Behörden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.
  • Angehörige von Staaten, die Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, wenn dies aber objektiv unmöglich ist. Dies gilt unter anderem für Sachverhalte, in denen das ausländische Recht die Eheschließung aus Gründen versagt, die mit der grundgesetzlich garantierten Eheschließungsfreiheit unvereinbar sind, zum Beispiel, wenn nach dem ausländischen Heimatrecht verboten ist, nach einer Scheidung wieder zu heiraten. 

Sie benötigen kein Ehefähigkeitszeugnis und keine Befreiung, wenn sie zur folgenden Personengruppe gehören: 

  • Anerkannte Asylberechtigte, 
  • ausländische Geflüchtete, 
  • heimatlose Ausländerinnen und Ausländer sowie 
  • Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in Deutschland. 

Ihr Status muss durch einen entsprechenden Reiseausweis nachgewiesen werden.

Beantragen Sie eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, prüft der Präsident des Oberlandesgerichts an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt. Es darf auch nach deutschem Recht kein Ehehindernis bestehen. So ist unter Umständen zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang eventuelle Vor-Ehen wirksam aufgelöst sind. 

Die Befreiung gilt für die Dauer von 6 Monaten.
 


Adresse
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Servicezeiten Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Di. und Fr. 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

Fax
05493 9871-99
Telefon
05493 9871-0

Adresse
Hauptstraße 200
26689 Apen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04489 73-80

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04446 89-95
Telefon
04446 89-23

Adresse
Theodor-Klinker-Platz 1
26676 Barßel
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Fax
04499 81-58
Telefon
04499 81-32
Telefon
04499 81-21
Telefon
04499 81-16

Adresse
Kirchring 2
26831 Bunde
Postfach
Postfach 1251
26828 Bunde
Servicezeiten

Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
04953 809-12
Telefon
04953 809-0

Adresse
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

und nach telefonischer Vereinbarung


Fax
04733 89-78
Telefon
04733 89-32

Adresse
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach
Postfach 1154
26216 Bösel
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:

Sozialamt und Wohngeldstelle,
Am Kirchplatz 24

Montag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04494 89-10
Telefon
04494 89-0

Adresse
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Fax
04478 9484-26
Telefon
04478 9484-27

Adresse
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Servicezeiten Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Tel. 04432/950-0 Montag - Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Fax
04432 950100
Telefon
04432 9500

Adresse
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Fax
04405 916-1149
Telefon
04405 916-1090

Postfach
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Adresse
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Fax
05434 88-38
Telefon
05434 88-35

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Fax
04465 806-77
Telefon
04465 806-0

Adresse
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr

Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr


Fax
04444 2009-77
Telefon
04444 2009-14

Adresse
Hofstraße 2
26844 Jemgum
Servicezeiten

Montag-Donnerstag

08:00–12:30

Sie benötigen einen Termin?

Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an.

Freitag

08:00–12:30


Fax
04958 9181-40
Telefon
04958 9181-10

Adresse
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup

Fax
04472 8900-46
Telefon
04472 8900-26

Adresse
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr


Fax
05957 9610-30
Telefon
05957 9610-14

Adresse
Cloppenburger Straße 22
49696 Molbergen
Servicezeiten

Montag        08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag      08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch      08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag  08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag         08:30 - 12:30 Uhr


Fax
04475 9494-90
Telefon
04475 9494-13

Adresse
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Servicezeiten

Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen

Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren.

Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0

Montag - Freitag              08:00 Uhr - 12:00 Uhr

zusätzlich Donnerstag   14:00 Uhr - 18:00 Uhr




Fax
05069 800-91
Telefon
05069 800-44

Adresse
Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
Servicezeiten

Montag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr


Fax
04952 805-30
Telefon
04952 805-0

Adresse
Sophienstraße 27
26180 Rastede
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Hinweis:

  • jeden 2. / 4. Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
  • Sozialamt: Mi. geschlossen; Do. 14.00 - 18.00 Uhr; alle anderen Öffnungszeiten wie oben;

Adresse
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung

Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen.  Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Fax
04498 940-200
Telefon
04498 940-0

Adresse
Alter Postweg 113
26670 Uplengen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
04956 9117-33
Telefon
04956 9117-0

Adresse
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Servicezeiten

Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

oder nach Vereinbarung


Fax
+49 4407 73-100
Telefon
+49 4407 73-0

Adresse
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Servicezeiten

Montag  08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
 


Fax
04402 965-199
Telefon
04402 965-134

Adresse
Sevelter Str. 8
49661 Cloppenburg
Servicezeiten Standesamt: Montag: 08:30 – 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 17:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr

Fax
04471 185-101
Telefon
04471 185-0

Adresse
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach
Postfach 1160
26519 Hage
Servicezeiten

Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr


Fax
04931 1899-20
Telefon
04931 1899-0

Adresse
Markt 1
38364 Schöningen

Telefon
05352 512-143

Adresse
Rathausstraße 14
26835 Hesel
Postfach
Postfach 1254
26833 Hesel

Fax
04950 39-39
Telefon
04950 39-0

Adresse
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Fax
04975 9193-55
Telefon
04975 9193-24

Adresse
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Servicezeiten

Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr

Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr

Do:  14.00 - 18.00 Uhr


Fax
05491 662-88
Telefon
05491 662-0

Adresse
Hauptstraße 61
31008 Elze
Servicezeiten

Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr

Mittwoch nur nach Vereinbarung

Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.


Fax
05068 464-77
Telefon
05068 464-0

Adresse
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Di. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Mi. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 16 Uhr Do. 8 - 12.30 Uhr & 14 - 17 Uhr Fr. 8 - 12.30 Uhr

Fax
04462 983-292
Telefon
04462 983

Adresse
Am Markt 2-4
26427 Esens
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr


Fax
04971 20666
Telefon
04971 206-45
Hinweis
Edith Abken - Standesamt

Häufig gestellte Fragen

  • Für die Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses: EUR 15,00 bis EUR 305,00
  • Bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags: die Hälfte der Gebühr für die Erteilung der Befreiung, mindestens aber EUR 15,00

Sie müssen keine Fristen beachten. Planen Sie die mögliche Dauer des Verfahrens aber bei Ihren Hochzeitsvorbereitungen unbedingt mit ein.


Um eine Befreiung von der Vorlage oder dem Nachweis eines Ehefähigkeitszeugnisses zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine Eheschließung beim zuständigen Standesamt angemeldet. 
  • Es darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis bestehen, zum Beispiel:
    • wenn eine der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, bereits mit einer dritten Person verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt
    • wenn die Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind sowie zwischen Geschwistern von den gleichen Eltern  oder Geschwistern, die nur einen Elternteil gemeinsam haben
    • wenn eventuelle Vor-Ehen nicht wirksam aufgelöst wurden
    • wenn eine der Personen von der anderen Person vorher adoptiert worden ist 

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich: 
Persönliches Erscheinen nötig: 


Um die Befreiung zu beantragen, benötigen Sie:

  • Nachweise im Original, beglaubigte Kopien genügen in der Regel nicht:
    • zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung und zum Familienstand
      • Reisepass,
      • Personalausweis oder
      • geeignetes Ausweisdokument
    • gegebenenfalls zur Auflösung von Vorehen: Heiratsurkunde und beispielsweise Sterbeurkunde, Abschrift aus dem Eheregister oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Die Urkunden dürfen – von der Ausstellung der Urkunden bis zur Vorlage beim Standesamt – nicht älter als 6 Monate sein. Ihr Standesamt informiert Sie darüber, in welcher Form (zum Beispiel mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind
  • Verdienstnachweise für beide Verlobte, aus denen sich die monatlichen Nettoeinkünfte ergeben, zur Berechnung der Bearbeitungsgebühr für die gerichtliche Entscheidung
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen des deutschen Meldeamts mit ausdrücklicher Angabe des Familienstandes für beide Verlobte, sofern sie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Für ausländische Verlobte, die sich noch im Ausland aufhalten: eine von der zuständigen Heimatbehörde ausgestellte Wohnsitzbescheinigung im Original mit Übersetzung in die deutsche Sprache

Sie können den Befreiungsantrag nur über das Standesamt stellen. Auch Vor- und Sachstandsanfragen müssen Sie nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt richten.

  • Melden Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an.
  • Beantragen Sie dort die Befreiung von der Vorlage/ Nachweis des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck). Eine Antragstellung unmittelbar beim Oberlandesgericht ist nicht möglich. Das Standesamt ist Ihr alleiniger Ansprechpunkt im Befreiungsverfahren.
  • Die Standesbeamtin beziehungsweise der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
  • Das Standesamt leitet Ihren Antrag mit den vollständigen Urkunden und Nachweisen an das zuständige Oberlandesgericht weiter.
  • Der Präsident beziehungsweise die Präsidentin des Oberlandesgerichts prüft an Stelle der ausländischen Behörde, ob der Heirat nach dem Heimatrecht ein Hindernis entgegensteht oder eine Voraussetzung zur Eheschließung fehlt.
  • Sie erhalten einen Bescheid, in dem Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt wird.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren. 

Antrag auf gerichtliche Entscheidung


Trauung, Ausländer, Geflüchtete, Befreiung, Staatenlos, staatenlos, Ehe, Ehefähigkeit, Hochzeit, ausländischer Flüchtling, Ehefähigkeitszeugnis, heimatlos, Asylberechtigte, Heirat