Dienstleistung
Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.
Kurt-Schumacher-Str. 21
38102 Braunschweig
Postfach 30 51
38020 Braunschweig
Telefonische Erreichbarkeit:
- Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
- Di. 7:30 - 16:00 Uhr
- Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
- Do. 7:30 - 16:00 Uhr
- Fr. 7:30 - 13:00 Uhr
+49 531 484-3486
+49 531 484-3333
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Postfach 11 01 22
30856 Laatzen
Telefonische Erreichbarkeit:
- Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
- Di. 7:30 - 16:00 Uhr
- Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
- Do. 7:30 - 16:00 Uhr
- Fr. 7:30 - 13:00 Uhr
+49 511 992870
+49 511 106-6000
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach 2120
21311 Lüneburg
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 4131 15-452220
+49 4131 15-2222
Winkelhausenstraße 12-16
49090 Osnabrück
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Telefonische Erreichbarkeit:
- Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
- Di. 7:30 - 16:00 Uhr
- Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
- Do. 7:30 - 16:00 Uhr
- Fr. 7:30 - 13:00 Uhr
+49 541 77046-300
+49 541 77046-444
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen.
Voraussetzungen
Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.
Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.
Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
- Arbeitspläne
- Preisliste
- Vertragsmuster
- Raumpläne
Rechtsbehelf
Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.
Schlagwörter
Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung, Freie Bildungseinrichtungen, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbefreiung
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen.
Voraussetzungen
Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.
Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.
Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
- Arbeitspläne
- Preisliste
- Vertragsmuster
- Raumpläne
Rechtsbehelf
Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.