Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.


Adresse
Kurt-Schumacher-Str. 21
38102 Braunschweig
Postfach
Postfach 30 51
38020 Braunschweig
Servicezeiten

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Di. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Do. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Fr. 7:30 - 13:00 Uhr

Fax
+49 531 484-3486
Telefon
+49 531 484-3333

Adresse
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Postfach
Postfach 11 01 22
30856 Laatzen
Servicezeiten

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Di. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Do. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Fr. 7:30 - 13:00 Uhr

Fax
+49 511 992870
Telefon
+49 511 106-6000

Adresse
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Postfach
Postfach 2120
21311 Lüneburg
Servicezeiten

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.        

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 4131 15-452220
Telefon
+49 4131 15-2222

Adresse
Winkelhausenstraße 12-16
49090 Osnabrück
Postfach
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Servicezeiten

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Di. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Do. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Fr. 7:30 - 13:00 Uhr

Fax
+49 541 77046-300
Telefon
+49 541 77046-444

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.


Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 


Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  


  • Ausgefüllter Antrag
  • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
  • Arbeitspläne
  • Preisliste
  • Vertragsmuster
  • Raumpläne

Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.


Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung, Freie Bildungseinrichtungen, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbefreiung